Wie kann ich in Las Vegas heiraten

Wer kann in Las Vegas heiraten, und wie können wir in Las Vegas heiraten?

Jeder über 18 Jahre, mit einem gültigen Reisepass, kann in Las Vegas heiraten! Die Hochzeit ist 100% rechtskräftig und unkompliziert. Es werden keine Geburtsrurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen benötigt. Sollte ein Partner schon einmal verheiratet gewesen sein, so muss das Scheidungsdatum sowie die Stadt und das Land, in der die Ehe geschieden wurde, bei der Beantragung der Heiratslizenz aufgeführt werden.

 

Was sollte ich wissen ?

 

Nach der Eheschließung wird die Hochzeit rückwirkend im Heimatland eingetragen. Die Dokumente müssen nach postalischem Erhalt vom Paar beim hiesigen Standesamt eingereicht werden. Das Hochzeitsdatum ändert sich hierbei nicht. Ihr erhaltet 6-8 Wochen nach der Trauung eure Dokumente per Post. Die zur Eintragung der Ehe benötigten Dokumente werden durch unsere Firma bestellt und versendet. Sollte ein versicherter Versand der Dokumente gewünscht sein, so kann dieser hinzugebucht werden. Eingeschriebene Versandpreise liegen bei ca. $50.00, je nach Land. Solltet ihr die Dokumente schneller benötigen, so können wir einen Eilservice beim Secretary of State anfragen. Die Dokumente können innerhalb von 7 Tagen versendet oder schon mit nach Hause genommen werden. Die Kosten für den Eilservice liegen hier bei $225,-.

 

Die Heiratslizenzbeantragung

 

Jedes Paar, das in Las Vegas heiraten möchte, muss vorerst zum Heiratslizenzbüro, welches im Downtown-Bereich von Las Vegas gelegen ist. Die Heiratslizenz sollte idealerweise einige Tage vor dem Trautermin beantragt werden. Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht machbar, kann die Heiratlizenz unmittelbar vor der Hochzeit beantragt werden (nur mit Absprache). Wir werden eure Heiratslizenz bereits online im Marriage License Bureau beantragen. Dies ist bis zu 90 Tagen vor der Hochzeit möglich. Somit muss bei der Abholung der Heiratslizenz nur noch unterschrieben werden. Wir bereiten alles weitere vor!

 

Das Heiratslizenzbüro ist von Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr besetzt. Ihr erhaltet alle Informationen bezüglich der Heiratslizenzbeantragung in einer Email vor eurer Abreise. Hier wird die Adresse vom Heiratslizenzbüro, die Bürozeiten, eure Onlinelizenzreferenznummer sowie eine Liste der benötigten Dokumente an euch übermittelt.

 

Bitte druckt die Seite aus und bringt diese mit in den Urlaub. Der mitgebrachte Brief kann am Schalter im Heiratslizenzbüro abgegeben werden, zusammen mit den Reisepässen. Auf Anfrage komme ich gerne mit zur Beantragung der Heiratslizenz. Die Mitarbeiter dort wissen dann gleich Bescheid, was von euch benötigt wird. Ihr müsst also keine Englischkenntnisse haben. Der Betrag, der dort in bar oder per Karte bezahlt werden kann, liegt bei $77.00 Heiratsdokumente + $6.50 für die beglaubige Abschrift der Heiratslizenz, welche in Europa benötigt wird. Der komplette Dokumentensatz, den ihr vom Marriage License Bureau in einem Umschlag erhaltet, muss bei der Hochzeit an den trauenden Standesbeamten überreicht werden. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch uns.

 

Informationen zur Eintragung der Ehe

 

Die Heiratsurkunde selbst ist in englischer Sprache. Sollte diese vom eigenen Standesamt in französisch oder deutsch gewünscht sein, muss die Urkunde nach Erhalt in der Heimatstadt von einem eingeschworenen Übersetzter übersetzt werden. Eine Übersetzung der Apostille wird nicht vom Standesamt benötigt.

Webseite : http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/Marriage.aspx

Bestellung der Heiratsurkunde (marriage certificate):

 

http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/OrderingMarriageCertificate.aspx

 

http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/Deutsch.aspx (Deutsch)

      

 

Informationen zur Apostille

 

Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden.

 

Zum Nachweis einer in Las Vegas geschlossenen Ehe, dient die beglaubigte Heiratsurkunde, zusammen mit der Apostille sowie die beglaubigte Abschrift der Heiratslizenz.

 

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung für Urkunden, die an das Dokument gehelftet wird, welches beglaubigt werden soll.

Internationaler Urkundenverkehr / Legalisation von Urkunden 

Stand: 5. November 2003

 

III. "Haager Apostille"

 

“In Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, vom 05. Oktober 1961 wird die sonst erforderliche Legalisation durch die "Haager Apostille" ersetzt. Dieses Übereinkommen ist anwendbar auf alle öffentlichen Urkunden mit Ausnahme von Urkunden, die von Konsularbeamten errichtet wurden und Urkunden der Verwaltungsbehörden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen.“ 

 

Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Apostille ist in englisch, französisch und spanisch ausgestellt.

  

Schweizer Staatsbürger aufgepasst!

 

Für Schweizer Staatsbürger müssen vor der Anreise nach Las Vegas einige Schritte beachten werden, um spätere Probleme bei der Eintragung der Ehe in der Schweiz zu vermeiden. Bei unserem Service ist die Eintragung der Ehe über das General-Konsulat in San Fransisco bereits inkludiert! Sie erhalten nach ca. 10-12 Wochen nach Eheschließung einen Bescheid vom  Schweizer Zivilstandsamt, dass die Ehe erfolgreich eingetragen wurde.

 

 Auszug aus dem Eintrag der schweizer Zivilstandsamt in San Francisco.

 

 Informationsblatt für Eheschliessung von Schweizer Touristen - im Konsularbezirk des Generalkonsulates in San Francisco

 

Bundesstaaten: Kalifornien, Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Idaho, Montana,

 

Nevada, New Mexico, Oregon, Utah, Washington und Wyoming

 

Zuständig für die

 

a) Eheschliessung im Konsularbezirk von San Francisco sind die amerikanischen Behörden;

 

b) Eintragung der Heirat in die schweizerischen Zivilstandsregister ist die Schweizerische Vertretung in San Francisco.

 

Es handelt sich um zwei verschiedene Amtshandlungen, welche von zwei verschiedenen Behörden ausgeführt werden.

 

Da die amerikanischen Behörden für die Eintragung im Familienregister in der Schweiz nicht zuständig sind, sind diesem Generalkonsulat nach der Trauung folgende Dokumente zuzustellen:

 

1) Eine Heiratsurkunde "Certified copy of the long form of the marriage certificate", versehen mit dem Stempel der zuständigen amerikanischen Behörde (County Recorder oder Department of Health). Bitte keine "Abstract" Version bestellen. Eine Apostille ist nicht nötig.

 

Da dieses Dokument erst nach der Eheschliessung von den amerikanischen Behörden (County Recorder/Department of Health) ausgestellt werden kann, bitte diese Urkunde nach der Heiratszeremonie bestellen und an dieses Generalkonsulat senden lassen. (Die Original-Heiratsurkunde, die Sie sofort nach der Trauung erhalten, wird für die Eintragung der Eheschliessung in die heimatlichen Zivilstandsregister nicht anerkannt, da der Registervermerk durch die zuständige amerikanische Behörde fehlt).

 

2) Zusätzlich für Schweizer Bürger:

 

a) Fotokopie des gültigen Passes (Seiten mir persönlichen Daten und Unterschrift)

 

b) Beiliegendes Formular "Persönliche Daten" ausgefüllt und unterschrieben

 

c) Falls zutreffend: Namenserklärung (siehe auch unter 4) falls beide Ehepartner in der Schweiz leben

 

3) Zusätzlich für den/die ausländische Verlobte(n):

 

a) Geburtsschein (im Original) mit genauem Geburtsort und mit vollständigen Namen der Eltern

 

b) Ledigkeitsausweis (sofern zutreffend eine amtlich beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mit Datum der Rechtskraft, resp. eine amtlich beglaubigte Todesurkunde des verstorbenen Ehegatten). Die amtlich beglaubigte muss von der zuständigen Behörde ausgestellt worden sein. Eine notariell beglaubite Kopie wird nicht akzeptiert.

 

c) Staatsangehörigkeitsausweis (Fotokopie des gültigen Passes)

 

4) Nach Art. 37 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) untersteht der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz dem schweizerischen Recht, der Name einer Person mit Wohnsitz im Ausland demjenigen Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist.

 

Nach Abs. 2 kann eine Person jedoch verlangen, dass ihr Name dem Heimatrecht untersteht. Besitzt sie aber nebst dem Schweizer Bürgerrecht noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten, ist die Unterstellung unter das schweizerische Recht nur möglich, wenn die Person mit der Schweiz am engsten verbunden ist (Art. 23 Abs. 2 IPRG).

 

Es empfiehlt sich, vor der Heirat beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Zivilstandsamt in der Schweiz, das Ihnen die nötigen Informationen vermitteln wird, sich über Ihre Möglichkeiten der Namensführung während der Ehe zu erkundigen. Achtung: ab 01.01.2013 existiert ein neues Namensführungsgesetz.

 

https://www.eda.admin.ch/content/dam/countries/countries-content/united-states-of-america/en/Informationsblatt%20Heirat%20USA%20D.pdf

 

 

 

Dieses Generalkonsulat wird nach Erhalt der vorgenannten Dokumente für die ordnungsgemässe Übersetzung, Beglaubigung und Weiterleitung der Urkunden an die zuständigen Zivilstandsbehörden in der Schweiz besorgt sein.

 

Vom Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente bei diesem Generalkonsulat bis zu demjenigen der Eintragung der Eheschliessung in die Register Ihrer Heimatgemeinde(n) muss mit einer Frist von ca. drei Monaten gerechnet werden. Erkundigungen über den Stand des Falles sind in erster Linie bei der Heimatgemeinde einzuziehen oder, wenn diese noch nicht im Bild sein sollte, beim übergeordneten kantonalen Zivilstandsdienst.

 

Adressen und weitere Auskünfte

 

Heirat in Las Vegas

 

Allgemeine Auskünfte

 

und Bestellung der Heiratsurkunde "Certified copy of marriage certificate" (kein "Abstract")

 

Clark County Recorder Attention: Marriage Certificate Box 551510 Las Vegas, NV 89155-1510

 

Telefon: + 1 702 455 4336

 

Webseite : http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/Marriage.aspx

 

Bestellung der Heiratsurkunde (marriage certificate):

 

http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/OrderingMarriageCertificate.aspx

 

http://www.clarkcountynv.gov/Depts/recorder/Pages/Deutsch.aspx (Deutsch)

 

Heirat in Hawaii

 

Allgemeine Auskünfte

 

und Bestellung der Heiratsurkunde "Certified copy of marriage certificate" (kein "Abstract")

 

State Department of Health Office of Health Status Monitoring Vital Records Section P.O. Box 3378 Honolulu, HI 96801-9984

 

Webseite: https://emrs.ehawaii.gov/emrs/public/home.html

 

Bestellung der Heiratsurkunde (marriage certificate):

 

http://hawaii.gov/health/vital-records/vital-records/vital_records.ht

 

https://www.eda.admin.ch/content/dam/countries/countries-content/united-states-of-america/en/Informationsblatt%20Heirat%20USA%20D.pdf